Förderrichtlinie der Hospizstiftung Grafschaft Bentheim
Förderrichtlinie der Hospizstiftung Grafschaft Bentheim
Präambel
Die Hospizstiftung Grafschaft Bentheim setzt es sich zum Ziel, die Lebensqualität schwerstkranker und
sterbender Menschen sowie deren Angehöriger zu verbessern. Diese Förderrichtlinie beschreibt die
Voraussetzungen, Ziele und Verfahren für die Vergabe von Fördermitteln und spiegelt wieder die in der
Satzung der Hospizstiftung definierten Prämissen und Ziele der Stiftung.
1. Ziele der Förderung
Die Förderung durch die Hospizstiftung zielt darauf ab:
- Die palliative Versorgung und ambulante Hospizbetreuung zu stärken.
- Die psychosoziale Unterstützung von Patienten und deren Familien zu gewährleisten.
- Die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen zu fördern.
- Projekte im Bereich Palliativmedizin und Hospizarbeit zu unterstützen.
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für Hospiz- und Palliativpflege zu intensivieren.
2. Antragsberechtigte
Fördermittel können beantragen:
- Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich Hospiz- und Palliativpflege tätig sind
- Einrichtungen und Organisationen, die Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte und
Ehrenamtliche anbieten.
- Einzelpersonen und Gruppen, die innovative Projekte zur Unterstützung von Patienten und deren Familien
entwickeln.
- Einzelpersonen, deren finanzielle Lage in Verbindung mit einer palliativen familiären Situation
Unterstützung erfordert, um eine den Zielen der Hospizstiftung gemäße Versorgung zu ermöglichen. Hier
müssen im Vorfeld staatliche Unterstützungsmöglichkeiten erschöpft sein.
3. Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind:
- Projekte zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
- Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Patienten und Angehörigen.
- Aus- und Weiterbildungsprogramme für Fachkräfte und Ehrenamtliche
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen.
- Sonstige Anfragen nach Zustimmung durch den Vorstand und Beirat
4. Förderkriterien
Die Förderung wird nach folgenden Kriterien vergeben:
- Gemeinnützigkeit und Relevanz des Projekts im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung.
- Nachhaltigkeit und Innovationsgehalt des Vorhabens.
- Nachweis einer soliden Finanzplanung und ggf. Kofinanzierung.
- Fachliche und personelle Qualifikation der Antragsteller.
- Konkreter Nutzen für die Zielgruppe.
5. Antragsverfahren
Anträge sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Ausführliche Projektbeschreibung.
- Finanzierungsplan mit detaillierter Kostenaufstellung.
- Zeitplan für die Durchführung des Projekts.
- Nachweis über die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation.- Lebenslauf der Projektverantwortlichen (bei Einzelpersonen).
6. Entscheidungsverfahren
- Über die Vergabe der Fördermittel entscheiden Vorstand und Beirat der Hospizstiftung.
- Die Entscheidung erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und einer gegebenenfalls durchgeführten
Anhörung der Antragsteller.
- Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
7. Mittelverwendung und Nachweis
- Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden für das genehmigte Projekt zu verwenden.
- Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis sowie ein abschließender Bericht über die
Ergebnisse und die Verwendung vorzulegen.
- Die Hospizstiftung behält sich das Recht vor, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen.
8. Schlussbestimmungen
Diese Förderrichtlinie tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Änderungen und Ergänzungen der Richtlinie bedürfen der Zustimmung des Vorstands und Beirates der Hospizstiftung